Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Team von Luxury Hideaway (LH) wird immer bemüht sein, Ihren Aufenthalt in unseren Luxusferienimmobilien so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie von uns zu erwarten haben und welche Verbindlichkeiten Sie eingehen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, denn mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Buchung erkennen Sie unsere Regelungen an.
1. Vertragsschluss
Die Buchungsanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, wird mit dem Zugang bei LH verbindlich. Sie haften als Anmeldender für alle Vertragspflichten der von Ihnen durch Sie in der Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnehmer.
Auf den Internetseite von luxury-hideaway.com wird die Vermittlung von fremder Leistung, nämlich die Vermittlung von Ferienunterkünften (Fincas und Villen), welche vertraglich mit uns verbunden sind. LH hat somit die Stellung eines Anbieters einer Einzelleistung zwischen dem Gast und dem Eigentümer / Vermieter. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes von Fincas und Villen auf unserer Internetseite bieten Sie uns den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. Der Reisevermittlungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie darüber hinaus durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Buchungsanmelder Ihre Anreisedokumente nicht spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Aufenthalt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Anreisedokumente gegen Zahlungsnachweis sofort zusenden bzw. spätestens einen Tag vor dem Anreisetag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und den Aufenthalt aufgrund fehlender Anreisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Mangel vor. (vgl. Ziffer 5.).
2. Bezahlung
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 30% fällig. Die Anzahlung wird auf den restlichen Mietpreis angerechnet.
Der Restbetrag wird 42 Tage vor Bezug des Mietobjektes fällig. Ebenso die Kaution für die Mietimmobilie. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 42 Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort und vor Antritt des Aufenthaltes fällig. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder nur Teilzahlung des Mietpreises kann LH vom Vertrag zurücktreten und eventuell Schadenersatz verlangen (vgl. Regelung unter Ziffer 5). Nach vollständiger Bezahlung werden die Reisedokumente ausgestellt. Bei Nichtzahlung oder auch Teilzahlung behält sich LH vor, den Zutritt zum Mietobjekt vor Ort zu verweigern oder sonstige Leistungen zurückzubehalten. Sollte der Mietkunde die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und LH deshalb mahnen muss, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu € 10,- pro Mahnung sowie Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die Zahlungsansprüche zu erheben.
Sollte LH in besonderen Fällen nicht als Anbieter einer Einzelleistung, sondern als Vermittler auftreten, kann die Anzahlung - je nach Objekt und Vertragspartner - bis zu 50% vom Mietpreis betragen und der Restbetrag bis zu 90 Tage vor Bezug des Mietobjektes fällig werden.
Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Freigabe durch die jeweilige Hausverwaltung. Sie wird bei Beschädigungen so lange einbehalten, bis der Sachverhalt vollständig geklärt ist.
3. Leistungen / Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel.
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vermittlungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von LH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Am Anreisetag ist die Check-in Zeit, insofern nicht anderweitig vereinbart, ab 16.00 Uhr, am Abreisetag ist die Finca/Villa bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Sollten diese Zeiten ohne schriftliche Genehmigung von LH, nicht eingehalten werden (z.B. Verlassen der Finca/Villa nach 10 Uhr), ist LH berechtigt dem Kunden eine Gebühr i.H. von bis zu 2 Tagesmieten, zzgl. der durch die verspätete Abreise entstandenen Kosten, in Rechnung zu stellen.
4. Überbelegung
Sollte der Mietkunde von LH ohne Genehmigung von LH mehr Personen beherbergen als die auf der Website angeführte Maximalbelegung, gilt folgendes: Bei Überbelegung, d. h. wenn die in der Beschreibung ausgewiesene Maximalbelegung überschritten wird, kann LH pro weitere Person 80 % des Mietpreises verlangen wie er sich aus dem Maximalbelegungspreis anteilig pro Person ergibt.
5. Rücktritt
Mietkunden können jederzeit vor Antritt des Aufenthaltes zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Im Kundeninteresse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt stets schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei LH.
Tritt ein Kunde vom Beherbergungsvertrag zurück oder kann den Aufenthalt nicht antreten (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Preis für die Beherbergung:
In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die LH im Falle eines Rücktritts von dem gebuchten Aufenthalt fordern muss, bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%, vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%, ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%.
LH behält sich vor, anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit LH nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Rücktrittspauschale entstanden sind. Bei dieser Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der gebuchten Leistung berücksichtigt, beziffert und begründet. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass niedrigere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen von LH ausgewiesen.
Sollte LH in besonderen Fällen nicht als Anbieter einer Einzelleitung, sondern als Vermittler auftreten, können - je nach Objekt und Vertragspartner – andere als die vorhin genannten Rücktrittspauschalen gelten.
6. Nutzung der Immobilie
Die von Ihnen gebuchte Unterkunft darf ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden. Jede kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich nur auf Anfrage möglich. Dies beinhaltet kommerzielle Film und Fotoaufnahmen sowie Veranstaltungen jeglicher Art. Insbesondere die gewerbliche Nutzung von Foto und Filmaufnahmen, die in unseren Häusern entstanden sind, bedürfen der schriftlichen Freigabe durch LH. Eine Ausnahme stellt die Nutzung der Immobilie für gewöhnliche Home-Office Tätigkeiten dar.
Haustiere sind in allen Mietobjekten von LH ausschließlich auf Nachfrage gestattet. Die Freigabe muss schriftlich erfolgen. Für eine unerlaubte Mitnahme von Tieren werden zusätzliche Reinigungsgebühren berechnet. Eine Zuwiderhandlung kann zu Stornierung und zu vorzeitiger Abreise führen.
7. Rücktrittskosten-Versicherung
Aufgrund der straffen Bedingungen des Rücktritts und dem damit verbundenen hohen Kostenaufwand im Risikofall, ist bei Buchung in Ihrem Interesse der Abschluss einer Rücktrittskosten-Versicherung zu empfehlen. LH hat einen Rahmenvertrag mit der Versicherung Hanse Merkur zu günstigen Konditionen abgeschlossen und wird auf Ihren Wunsch eine RRV in Ihrem Namen abschließen. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte aus unserer Homepage oder in den beiliegenden Policen Ihrer Buchungsbestätigung.
8. Haftung
Unsere Haftung aus dem Vermittlungsvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt, 1. Soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. Wir für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solch beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen Sie möglichst schriftlich gegenüber LH geltend machen.
Während Ihres Aufenthaltes raten wir zu sorgsamem Umgang mit ihrem Eigentum. Luxury Hideaway haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
9. Mitwirkungspflicht
Der Mietkunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem für Sie zuständigen Büro gemäß Buchungsbestätigung oder unserem Büro in Deutschland: Kurfürstenstr. 34, 80801 München mitzuteilen. Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)89 540 440 20, in der Zeit von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ). Außerhalb dieser Zeiten und an allen Sonntagen und Feiertagen ist 24 Stunden ein Notfallhandy erreichbar, das ebenfalls wie die örtlichen Ansprechpartner in den Buchungsunterlagenunterlagen und im Hausbuch steht. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ort, die Unterkunft mit Anreisetag und die Buchungsbestätigungsnummer an. Unterlassen Sie die Beanstandung schuldhaft, tritt eine Minderung des Mietpreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann auch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Wollen Sie den vermittlungsvertrag wegen eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
10. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig München.
Luxury Hideaway GmbH
Kurfürstenstr. 34
80801 München
Vertreten durch:
Jochen Schmidt
Marco Gerds